Reisebedingungen & Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reisebedingungen des Beachcamp Albanien §1 Abschluss des Reisevertrages (1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an (2) Die Anmeldung kann schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Der anmeldende Kunde haftet für Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. (3) Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" zustande. Die Annahme durch Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" bedarf keiner besonderen Form. Bei oder nach Vertragsschluss wird Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" innerhalb von 7 Werkstagem dem Kunden eine schriftliche (in elektronischer Form, sprich E-mail) Reisebestätigung mit dem Reisepreissicherungsschein übersenden. (4) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" vor, an das Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, erklären. § 2 DEFINITIONEN (1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. (2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten. (3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien". §3 Bezahlung und Gebühren (1) Auf alle Zahlungen, die an Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" geleistet werden, wird eine Zahlungsgebühr in Höhe von 3% zuzüglich zu dem auf der Rechnung oder der Buchungsbestätigung genannten Betrag, fällig. Der genaue Betrag der Gebühr, sowie der Gesamtzahlungsbetrag wird direkt vor der Zahlung dem Kunden auf dem Zahlungsportal noch einmal angezeigt. Bei Zahlung per SEPA-Banküberweisung übernimmt Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" die Zahlungsgebühr, so dass die Zahlung für den Kunden kostenfrei ist. Ebenfalls kostenfrei ist die erste Anzahlung von bis zu 100,- €, die der Kunde bei Buchung leistet. Hierauf entfallen keinen Zahlungsgebühren. (2) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Eine Anzahlung der Reise wird nach Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines sofort fällig. Die Anzahlung ist auf das unten genannte Geschäftskonto von Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. (3) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 30 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto beim Reiseveranstalter. (4) Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten. (5) Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder der Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Reisevertrages. Soweit Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Reiseleistung. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden. (6) Ist der Reisepreis trotz Fälligkeit und einer von Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" das Durchführen der Reise ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4 belasten. §4 Leistungen (1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internetportal von Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" bindend. Die konkret geschuldeten Leistungen richten sich nach dem gebuchten Paket. Beim Paket „Nur Camp“ sind insbesondere Trainingseinheiten, Tirana-Trip, Turnier-Teilnahme, Theorieeinheit, Mobility beziehungsweise Strand-Yoga und Bundesliga Q&A enthalten. Beim Paket „Camp + Hotel“ kommen zusätzlich Unterkunft und Halbpension hinzu. (2) Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird. (3) Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Anmeldungsbestätigung. (3a) Das Beachcamp Albanien 2027 findet in zwei Camp-Wochen statt: Woche 1 vom 08.05.2027 bis 15.05.2027 und Woche 2 vom 15.05.2027 bis 22.05.2027. Die konkret geschuldeten Leistungen richten sich nach dem jeweils gebuchten Paket und der Buchungsbestätigung. (4) Priorisierung bei Gruppenanmeldungen. Bei der Vergabe der Teilnahmeplätze behält sich der Veranstalter vor, Anmeldungen von Personen, die sich zu zweit oder in einer größeren Gruppe anmelden, gegenüber Einzelanmeldungen bevorzugt zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz besteht nicht. Die Priorisierung erfolgt nach organisatorischen Gesichtspunkten und stellt keine Garantie für eine Teilnahme dar. Priorisierung bei Voranmeldungen. Für das Beachcamp Albanien 2027 können Voranmeldungen entgegengenommen werden. Voranmeldungen werden bei der Vergabe der Teilnahmeplätze bevorzugt berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz entsteht durch die Voranmeldung nicht. Die endgültige Teilnahme kommt erst mit verbindlicher Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande. §5 Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen (1) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. (2) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen pauschale Entschädigungen zu. (3) Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich: Bei langfristigen Annullierungen bis 61 Tage vor Reisebeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Reisepreises berechnet. Bei kurzfristigen Annullierungen gelten pro Person nachfolgende Gebührensätze: 60. – 31. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises 31. – 15. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises ab 14. Tag vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises vom Tag vor dem Reisebeginn und bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises (4) Dem Kunden ist es gestattet, dem Reiseveranstalter Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. (5) Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegender Kosten in Rechnung zu stellen. (6) Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen (Umbuchung) so erhebt Moritz Gärtner - Beachcamp Albanien bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 50,00 EUR je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen. (7) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Reiseveranstalter zuvor mitzuteilen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. §6 Versicherung Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird ebenfalls empfohlen. §7 Erstattung nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen. §8 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter §8a Mindestteilnehmerzahl Für das Beachcamp Albanien 2027 beträgt die Mindestteilnehmerzahl 35 Personen pro Camp-Woche. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 50 Personen pro Camp-Woche. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Moritz Gärtner – "Beachcamp Albanien" berechtigt, das Camp bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" wahrzunehmen. Kündigt Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien", so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wird die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten von Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" unzumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Die Mitteilung ist dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen zuzuleiten und der Reisepreis ist unverzüglich zurückzuerstatten. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Ist die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für den Reiseveranstalter die Durchführung der Reise eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde, kann der Reiseveranstalter zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch nur, wenn Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. keine Kalkulationsfehler) und er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird dem Kunden sein Buchungsaufwand erstattet, sofern der Kunde von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht. §9 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen jedoch fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last. §10 Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung (1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen. (2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. (3) Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. (4) Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. (5) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse von Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" geltend zu machen. Nach Ablauf dieser einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c – 651 f BGB gegenüber Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. §11 Mitwirkungspflicht Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. §12 Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung (1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. (2) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. (3) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen den Reiseveranstalter sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen. § 13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften (1) Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Hierbei wird vorausgesetzt dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Andere Umstände können hierbei in der Person des Kunden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" ausdrücklich mitgeteilt. (2) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt. (3) Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde selbst zu informieren. §14 Preisanpassungen (1) Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" behält sich vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-Steuer oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöht werden: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann vom Kunden verlangt werden. b) Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" verteuert hat. (2) Eine Erhöhung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" nicht vorhersehbar waren. (3) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten. §15 DATENSCHUTZ (1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. (2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung behält sich der Reiseveranstalter einen Datenaustausch mit Auskunfteien vor. (3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). (4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages. §16 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand (1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. (2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. (3) Der Reiseveranstalter Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. §17 Verpflegung, Allergien und Eigenverantwortung (1) Auch soweit Verpflegung (z. B. Frühstück, Halbpension, gemeinsame Restaurantbesuche oder sonstige Mahlzeiten) ausdrücklich Bestandteil der Camp-Leistungen ist, erfolgt die Zubereitung und Ausgabe der Speisen durch externe gastronomische Dienstleister (z. B. Hotels, Restaurants, Cateringbetriebe). (2) Moritz Gärtner – "Beachcamp Albanien" ist nicht Hersteller oder Betreiber der gastronomischen Einrichtungen und übernimmt keine Verantwortung für Inhaltsstoffe, Zubereitung oder Kennzeichnung der Speisen und Getränke. (3) Teilnehmer sind verpflichtet, bestehende Allergien, Unverträglichkeiten, Diäten oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen eigenverantwortlich und rechtzeitig vor Ort sowohl dem jeweiligen gastronomischen Dienstleister als auch Moritz Gärtner – "Beachcamp Albanien" ausdrücklich mitzuteilen. (4) Die Auswahl, Bestellung und der Verzehr von Speisen und Getränken erfolgen auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Moritz Gärtner – "Beachcamp Albanien" haftet nicht für allergische Reaktionen, Unverträglichkeiten oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Verpflegung, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. (5) Teilnehmer handeln hinsichtlich Ernährung, Getränkeauswahl und individueller gesundheitlicher Bedürfnisse während des gesamten Camps eigenverantwortlich. §18 Sporttauglichkeit, Eigenverantwortung und Verletzungsrisiko (1) Die Teilnahme am Beachcamp setzt eine ausreichende körperliche und gesundheitliche Eignung für sportliche Aktivitäten voraus. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor der Reise sicherzustellen, dass gesundheitlich keine Gründe gegen eine Teilnahme sprechen. (2) Beachvolleyball, Athletiktraining, Mobility-Einheiten, Freizeitaktivitäten sowie sonstige Programmpunkte sind mit den für Sportveranstaltungen üblichen Verletzungsrisiken verbunden. (3) Die Teilnahme an sämtlichen sportlichen und freizeitbezogenen Aktivitäten erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. (4) Die Haftung des Veranstalters für Schäden aufgrund typischer Sport- und Freizeitrisiken bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. §19 Verhalten, Sicherheit und Ausschluss vom Camp (1) Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Trainer, Organisatoren und örtlichen Ansprechpartner Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem ordnungsgemäßen Ablauf oder dem Schutz anderer Teilnehmer dienen. (2) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Camp-Regeln, insbesondere bei Gewalt, Belästigung, diskriminierendem Verhalten, erheblicher Störung des Campablaufs, Sachbeschädigung, Gefährdung anderer Teilnehmer oder alkohol- beziehungsweise drogenbedingtem Fehlverhalten, kann der Teilnehmer vom weiteren Camp ausgeschlossen werden. (3) Im Falle eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder einzelner Leistungen. §20 Foto- und Videoaufnahmen (1) Während des Camps können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden. (2) Die Aufnahmen können insbesondere für die Website, Social-Media-Kanäle, Werbematerialien, Pressearbeit sowie zur Dokumentation des Camps verwendet werden. (3) Soweit gesetzlich erforderlich, werden entsprechende Einwilligungen gesondert eingeholt. Teilnehmer können einer Verwendung ihrer Aufnahmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. §21 Wetter, Naturbedingungen und Programmänderungen (1) Das Camp findet überwiegend im Freien statt. Witterungsbedingungen wie Wind, Regen, Hitze, hohe Temperaturen, Meereseinflüsse oder sonstige natürliche Gegebenheiten stellen keinen Reisemangel dar. (2) Der Veranstalter ist berechtigt, Programmpunkte, Trainingszeiten, Trainingsorte oder sonstige Abläufe anzupassen, sofern dies aufgrund von Wetterbedingungen, Sicherheitsaspekten, behördlichen Vorgaben oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. (3) Solche Anpassungen begründen keinen Anspruch auf Preisminderung, Rückerstattung oder Schadensersatz, sofern der Gesamtcharakter der Reise erhalten bleibt. §22 Anreise, Einreise und persönliche Reiseorganisation (1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind An- und Abreise nicht Bestandteil der Reiseleistungen. (2) Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die rechtzeitige Organisation seiner An- und Abreise, die Einhaltung von Einreisebestimmungen sowie die Mitführung erforderlicher Reisedokumente. (3) Flugverspätungen, Flugausfälle, Gepäckverlust, verpasste Anschlüsse oder vergleichbare Ereignisse im Zusammenhang mit der selbst organisierten Anreise liegen im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. (Stand: 01.06.2027) Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" Sollerbauerweg 11 81241 München beachcamp.albanien@gmail.com https://beachcamp-albanien.de Steuernummer: 102/414/08545