Reisebedingungen

Diese Reisebedingungen gelten für Buchungen und Teilnahmen am Beachcamp Albanien. Sie sind eigenständig für das Angebot von Beachcamp Albanien formuliert und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften. Soweit die gebuchte Leistung rechtlich eine Pauschalreise ist, gelten insbesondere die zwingenden Vorschriften des Pauschalreiserechts. Von zwingenden gesetzlichen Rechten der Teilnehmer wird nicht zu deren Nachteil abgewichen.

Soweit einzelne Leistungen keine Pauschalreise darstellen, gelten diese Reisebedingungen entsprechend als Teilnahme- und Vertragsbedingungen, soweit sie auf die jeweilige Leistung passen.

1. Veranstalter und Kontakt

Veranstalter ist Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien", Sollerbauerweg 11, 81241 München, E-Mail: beachcamp.albanien@gmail.com, Website: https://beachcamp-albanien.de.

Steuernummer: 102/414/08545.

2. Begriffe

"Teilnehmer" oder "Reisender" ist jede Person, die eine Leistung von Beachcamp Albanien bucht oder für die eine solche Leistung gebucht wird. "Buchender" ist die Person, die die Anmeldung vornimmt. "Veranstalter" ist Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien".

3. Buchung und Vertragsschluss

Mit dem Absenden der Anmeldung bietet der Buchende Beachcamp Albanien den Abschluss eines Vertrags über das ausgewählte Camp-Paket verbindlich an. Die Anmeldung kann über die Website, per E-Mail oder in sonstiger Textform erfolgen.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Beachcamp Albanien die Buchung ausdrücklich in Textform bestätigt. Die Bestätigung enthält oder verweist auf die gebuchten Leistungen, den Reisepreis, den Zeitraum und die Zahlungsinformationen.

Weicht die Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, liegt darin ein neues Angebot von Beachcamp Albanien. Dieses Angebot kann der Buchende ausdrücklich oder durch Zahlung innerhalb der angegebenen Frist annehmen.

Meldet der Buchende weitere Personen an, haftet er für deren vertragliche Pflichten nur, wenn er diese Haftung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Die Teilnahme ist grundsätzlich Erwachsenen vorbehalten. Minderjährige können nur teilnehmen, wenn Beachcamp Albanien dies im Einzelfall ausdrücklich bestätigt und die erforderlichen Erklärungen der gesetzlichen Vertreter vorliegen.

4. Vorvertragliche Informationen und Pauschalreisehinweise

Soweit das gebuchte Paket rechtlich eine Pauschalreise ist, stellt Beachcamp Albanien vor Vertragsschluss die gesetzlich vorgesehenen Informationen, einschließlich des jeweils erforderlichen Formblatts zur Unterrichtung des Reisenden, zur Verfügung.

Ob eine Buchung eine Pauschalreise ist, hängt insbesondere vom gebuchten Paket ab. Das Paket "Camp + Hotel" umfasst neben Camp-Leistungen auch Unterkunft und Verpflegung und kann deshalb dem Pauschalreiserecht unterfallen. Das Paket "Nur Camp" enthält keine Unterkunft und ist nach seinem Leistungsumfang gesondert zu beurteilen.

5. Leistungen und Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website, dem ausgewählten Paket und der Buchungsbestätigung. Die Angaben in der Buchungsbestätigung sind maßgeblich, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.

Beim Paket "Nur Camp" gehören insbesondere Beachvolleyball-Training, Camp-Organisation, Tirana-Trip, Turnier-Teilnahme, Theorieeinheit, Mobility beziehungsweise Strand-Yoga, Bundesliga Q&A und die ausdrücklich genannten gemeinsamen Programmpunkte zum Leistungsumfang.

Beim Paket "Camp + Hotel" kommen Unterkunft und Halbpension nach Maßgabe der Paketbeschreibung und Buchungsbestätigung hinzu. Zimmerart, Belegung und Verpflegungsumfang richten sich nach der jeweiligen Buchung und den verfügbaren Kapazitäten.

An- und Abreise nach Albanien, Flüge, nicht ausdrücklich bestätigte Transfers, persönliche Ausgaben, Versicherungen, zusätzliche Getränke, optionale Freizeitaktivitäten und sonstige nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags.

Für 2027 sind zwei Camp-Wochen geplant: Woche 1 vom 08.05.2027 bis 15.05.2027 und Woche 2 vom 15.05.2027 bis 22.05.2027.

6. Platzvergabe, Gruppenanmeldungen und Voranmeldungen

Ein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz besteht erst mit verbindlicher Buchungsbestätigung. Beachcamp Albanien kann bei der Vergabe der Plätze organisatorische Gesichtspunkte berücksichtigen, insbesondere verfügbare Zimmer, Gruppengrößen, Trainingsgruppen, Zimmerpartner und die Gesamtstruktur des Camps.

Anmeldungen von zwei oder mehreren gemeinsam reisenden Personen können gegenüber Einzelanmeldungen bevorzugt berücksichtigt werden, wenn dies organisatorisch sinnvoll ist. Eine Garantie auf gemeinsame Unterbringung oder Teilnahme in derselben Trainingsgruppe besteht nur, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.

Wird bei einer Buchung mit Unterkunft ein Zimmerpartner angegeben, muss dieser Zimmerpartner ebenfalls Teilnehmer des Beachcamp Albanien sein. Wird ein Zimmerpartner angegeben, der nicht am Camp teilnimmt, oder entsteht dadurch eine abweichende Zimmerbelegung, können zusätzliche Kosten entstehen. Maßgeblich sind die Vorgaben und Preise des Hotels; diese Mehrkosten trägt der Buchende beziehungsweise der betroffene Teilnehmer, sofern die abweichende Belegung von ihm gewünscht oder veranlasst wurde.

Voranmeldungen können bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt werden. Durch eine Voranmeldung entsteht jedoch noch kein Anspruch auf Teilnahme und noch kein Vertrag.

7. Preise, Zahlungsfristen und Sicherungsschein

Der Reisepreis richtet sich nach dem ausgewählten Paket und der Buchungsbestätigung. Angegebene Preise verstehen sich pro Person, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Die Anzahlung beträgt 200 Euro pro Person. Sie wird nach Buchungsbestätigung fällig; soweit für die Buchung gesetzlich ein Sicherungsschein erforderlich ist, jedoch erst nach dessen Übermittlung. Der verbleibende Reisepreis, Zahlungsweg und Zahlungsfristen ergeben sich aus Rechnung oder Buchungsbestätigung. Zahlungen sind rechtzeitig geleistet, wenn sie innerhalb der angegebenen Frist bei Beachcamp Albanien eingehen.

Soweit für die gebuchte Leistung gesetzlich ein Sicherungsschein erforderlich ist, werden Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur verlangt oder angenommen, nachdem dem Teilnehmer ein gültiger Sicherungsschein übermittelt wurde.

Bei kurzfristigen Buchungen kann der gesamte Reisepreis sofort fällig werden, soweit ein erforderlicher Sicherungsschein vorliegt und dies in der Buchungsbestätigung oder Rechnung angegeben ist.

Kommt der Teilnehmer trotz Fälligkeit und Mahnung mit angemessener Fristsetzung in Zahlungsverzug, kann Beachcamp Albanien nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und eine angemessene Entschädigung verlangen.

8. Leistungsänderungen vor Vertragsschluss

Beachcamp Albanien kann vor Vertragsschluss Änderungen an ausgeschriebenen Leistungen vornehmen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht und der Teilnehmer vor seiner verbindlichen Buchung klar darüber informiert wird.

Nach Vertragsschluss sind Änderungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser Reisebedingungen möglich.

9. Rücktritt durch den Teilnehmer und Stornokosten

Der Teilnehmer kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Beachcamp Albanien. Eine Erklärung in Textform, zum Beispiel per E-Mail, wird empfohlen.

Tritt der Teilnehmer zurück, verliert Beachcamp Albanien den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese berücksichtigt den Zeitraum bis zum Reisebeginn, gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen.

Die Entschädigung wird pauschal wie folgt berechnet, sofern Beachcamp Albanien keinen höheren Schaden nachweist und der Teilnehmer nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist:

Auf Verlangen des Teilnehmers begründet Beachcamp Albanien die Höhe der Entschädigung. Der gesetzliche entschädigungsfreie Rücktritt bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe bleibt unberührt.

10. Umbuchungen

Ein Anspruch auf Umbuchung, insbesondere hinsichtlich Reisetermin, Paket, Zimmerart, Zimmerpartner, Unterkunft oder Verpflegung, besteht nicht. Beachcamp Albanien bemüht sich, Umbuchungswünsche zu ermöglichen, wenn dies organisatorisch machbar ist.

Entstehen durch eine gewünschte Umbuchung Mehrkosten, werden diese vorab mitgeteilt. Eine Umbuchung wird erst verbindlich, wenn Beachcamp Albanien sie bestätigt.

11. Ersatzperson

Der Teilnehmer kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn erklären, dass eine Ersatzperson in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Eine Erklärung spätestens sieben Tage vor Reisebeginn gilt in der Regel als rechtzeitig.

Beachcamp Albanien kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, ihre Teilnahme organisatorisch nicht möglich ist oder gesetzliche beziehungsweise behördliche Gründe entgegenstehen.

Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften ursprünglicher Teilnehmer und Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt tatsächlich entstehenden, angemessenen Mehrkosten. Beachcamp Albanien weist die Mehrkosten auf Wunsch nach.

12. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt ein Teilnehmer einzelne Leistungen aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, nicht in Anspruch, besteht kein automatischer Anspruch auf anteilige Erstattung. Beachcamp Albanien bemüht sich jedoch, ersparte Aufwendungen oder Erstattungen von Leistungsträgern an den Teilnehmer weiterzugeben, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Gesetzliche Ansprüche bei Reisemängeln bleiben unberührt.

13. Mindestteilnehmerzahl und Absage durch Beachcamp Albanien

Für jede Camp-Woche gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 35 Personen. Die geplante maximale Teilnehmerzahl beträgt 50 Personen pro Camp-Woche.

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Beachcamp Albanien die betroffene Camp-Woche bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn absagen, wenn in der Ausschreibung und Buchungsbestätigung auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde.

Im Fall einer Absage durch Beachcamp Albanien werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

14. Rücktritt oder Kündigung durch Beachcamp Albanien

Beachcamp Albanien kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Beachcamp Albanien aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung gehindert ist. Der Rücktritt wird in diesem Fall unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklärt.

Beachcamp Albanien kann den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen, wenn ein Teilnehmer die Durchführung des Camps trotz Abmahnung nachhaltig stört, andere Teilnehmer gefährdet, gegen wesentliche Sicherheits- oder Verhaltensregeln verstößt oder sich so vertragswidrig verhält, dass die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.

Bei einer berechtigten Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen behält Beachcamp Albanien den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und Vorteile aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen anrechnen lassen. Etwaige Mehrkosten trägt der Teilnehmer, soweit gesetzlich zulässig.

15. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

Wird die Durchführung des Camps durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Solche Umstände können insbesondere behördliche Anordnungen, Naturereignisse, schwerwiegende Sicherheitslagen, Pandemielagen oder vergleichbare Ereignisse sein, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen.

16. Reisemängel, Abhilfe und Mitwirkungspflichten

Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, soll der Teilnehmer dies unverzüglich der Reiseleitung, den vor Ort benannten Ansprechpartnern oder Beachcamp Albanien unter den angegebenen Kontaktdaten anzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

Beachcamp Albanien kann Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Mangels und des Werts der betroffenen Leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Gesetzliche Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Ersatzleistungen, Minderung, Kündigung und Schadensersatz bleiben unberührt.

Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft eine unverzügliche Mängelanzeige und konnte Beachcamp Albanien deshalb keine Abhilfe schaffen, kann dies gesetzliche Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausschließen oder mindern.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im zumutbaren Umfang mitzuwirken, Schäden zu vermeiden und Schäden möglichst gering zu halten.

17. Verjährung

Ansprüche des Teilnehmers wegen Reisemängeln bei Pauschalreisen verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

18. Haftung

Beachcamp Albanien haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die vertragliche Haftung bei Pauschalreisen für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Soweit für Leistungen internationaler oder lokaler Leistungsträger besondere gesetzliche oder vertragliche Beschränkungen gelten und Beachcamp Albanien sich hierauf nach deutschem Recht berufen darf, bleiben diese Beschränkungen unberührt.

19. Sporttauglichkeit, Eigenverantwortung und Verletzungsrisiko

Die Teilnahme am Beachcamp setzt eine ausreichende körperliche und gesundheitliche Eignung für Beachvolleyball, Training, Mobility, Ausflüge und sonstige Freizeitaktivitäten voraus. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor der Reise zu prüfen, ob gesundheitliche Gründe gegen die Teilnahme sprechen.

Beachvolleyball und andere sportliche Aktivitäten sind mit typischen Sport- und Verletzungsrisiken verbunden. Teilnehmer sollen nur in einem Umfang teilnehmen, der ihrer eigenen Leistungsfähigkeit entspricht, und sicherheitsbezogene Hinweise der Trainer, Organisatoren und örtlichen Ansprechpartner beachten.

Bestehende Erkrankungen, Verletzungen oder Einschränkungen, die für Training, Sicherheit oder Notfallversorgung relevant sein können, sind Beachcamp Albanien rechtzeitig mitzuteilen.

20. Verhalten, Sicherheit und Ausschluss vom Camp

Teilnehmer sind verpflichtet, Anweisungen der Trainer, Organisatoren, Reiseleitung und örtlichen Ansprechpartner zu beachten, soweit diese der Sicherheit, dem Ablauf, dem Schutz anderer Teilnehmer oder der Einhaltung örtlicher Vorgaben dienen.

Gewalt, Belästigung, diskriminierendes Verhalten, erhebliche Störungen des Campablaufs, Sachbeschädigung, Gefährdung anderer Personen sowie alkohol- oder drogenbedingtes Fehlverhalten können zum Ausschluss von einzelnen Programmpunkten oder, bei schwerwiegenden Fällen, zur Kündigung des Vertrags führen.

21. Verpflegung, Allergien und Unverträglichkeiten

Soweit Verpflegung Bestandteil des gebuchten Pakets ist, wird sie in der Regel durch externe Hotels, Restaurants, Cateringbetriebe oder sonstige gastronomische Dienstleister erbracht.

Teilnehmer mit Allergien, Unverträglichkeiten, besonderen Diäten oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen müssen Beachcamp Albanien rechtzeitig informieren und ihre Bedürfnisse zusätzlich vor Ort gegenüber den jeweiligen gastronomischen Dienstleistern mitteilen.

Die Auswahl und der Verzehr von Speisen und Getränken erfolgen eigenverantwortlich. Die gesetzliche Haftung von Beachcamp Albanien bleibt unberührt.

22. Wetter, Naturbedingungen und Programmänderungen

Das Camp findet überwiegend im Freien statt. Wind, Regen, Hitze, hohe Temperaturen, Meereseinflüsse und andere natürliche Bedingungen gehören zum Charakter einer Sportreise am Meer.

Beachcamp Albanien kann Trainingszeiten, Trainingsorte, Ausflüge und sonstige Programmpunkte ändern, verschieben oder durch gleichwertige Alternativen ersetzen, wenn dies aufgrund von Wetter, Sicherheit, behördlichen Vorgaben, Gruppengröße, örtlichen Gegebenheiten oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.

Solche Anpassungen begründen keine Ansprüche, solange der Gesamtzuschnitt des gebuchten Camps erhalten bleibt und gesetzliche Rechte des Teilnehmers nicht entgegenstehen.

23. Anreise, Einreise und persönliche Reiseorganisation

Soweit nicht ausdrücklich anders bestätigt, sind An- und Abreise nach Albanien nicht Bestandteil des Vertrags. Der Teilnehmer organisiert Flüge, sonstige Anreise, Gepäck, Transfers außerhalb ausdrücklich bestätigter Camp-Leistungen und persönliche Reiseplanung selbst.

Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, gültige Reisedokumente mitzuführen und Pass-, Visa-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung solcher Vorschriften entstehen, trägt der Teilnehmer, soweit Beachcamp Albanien seine Informationspflichten nicht schuldhaft verletzt hat.

Flugverspätungen, Flugausfälle, Gepäckverlust, verpasste Anschlüsse oder ähnliche Ereignisse im Zusammenhang mit selbst organisierter An- oder Abreise liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.

24. Versicherungen

Beachcamp Albanien empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Auslandskrankenversicherung und, je nach persönlicher Situation, einer Unfall- beziehungsweise Sportversicherung. Versicherungen sind nicht Bestandteil der Reiseleistungen, soweit sie nicht ausdrücklich bestätigt werden.

25. Foto- und Videoaufnahmen

Während des Camps können Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Eine werbliche oder öffentliche Nutzung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar sind, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Grundlage.

Teilnehmer können Fragen oder Einschränkungen zur Verwendung von Aufnahmen jederzeit vor oder während des Camps an Beachcamp Albanien richten. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

26. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf dieser Website. Personenbezogene Daten werden zur Durchführung der Buchung, Kommunikation, Reiseorganisation und Vertragsabwicklung verarbeitet, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist.

27. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Die gesetzlichen Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 26.07.2026

Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien"
Sollerbauerweg 11
81241 München
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