Formblatt zur Pauschalreise
Gesetzliche Unterrichtung für das Paket "Camp + Hotel" des Beachcamp Albanien.
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt Moritz Gärtner - "Beachcamp Albanien" über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen im Fall seiner Insolvenz. Die Angaben zum Absicherer ergeben sich aus dem Ihnen übermittelten Sicherungsschein.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten sich erhöhen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist und nur bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Übersteigt die Preiserhöhung 8 Prozent des Pauschalreisepreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.
- Die Reisenden können ohne Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung, wenn wesentliche Bestandteile der Pauschalreise erheblich geändert werden oder der Veranstalter die Pauschalreise vor Beginn absagt.
- Die Reisenden können bei außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe vor Beginn der Pauschalreise ohne Rücktrittsgebühr zurücktreten.
- Die Reisenden können jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, sind angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.
- Der Reisende kann den Vertrag kündigen, wenn Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, dies erhebliche Auswirkungen hat und der Reiseveranstalter keine Abhilfe schafft.
- Der Reisende hat Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Die Kontaktdaten des Absicherers ergeben sich aus dem Sicherungsschein.